Arbeitnehmer

  • Kostenlos für alle Arbeit-Suchenden mit Anspruch  auf einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, ARGE oder Landkreises

  • Erstellung von Bewerber-Profilen während eines persönlichen Gespräches

  • Hilfe bei der Erstellung von Bewerbunsmappen

  • Mithilfe bei der Suche eines Arbeitsplatzes nach ihren persönlichen Vorstellungen und Möglichkeiten


Rufen sie uns an oder füllen unser Bewerberformular aus!

 


 

Voraussetzungen

Jeder Arbeitsuchende mit Leistungs-Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungs-Gutschein.

Bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern besteht leider kein Rechtsanspruch auf  einen Vermittlungsgutschein, da es sich in diesem Fall um eine Kann-Bestimmung handelt. Wir helfen ihnen dabei den Vermittlungsgutschein zu bekommen und unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.

 

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Arbeitsvermittlung Corina Jensch
TEL: 0351-4179037 FAX: 0351-4179036
E-Mail:
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