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Arbeitnehmer
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Kostenlos für alle
Arbeit-Suchenden mit Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, ARGE oder
Landkreises
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Erstellung von Bewerber-Profilen
während eines persönlichen Gespräches
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Hilfe bei der Erstellung von
Bewerbunsmappen
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Mithilfe bei der Suche eines
Arbeitsplatzes nach ihren persönlichen Vorstellungen und
Möglichkeiten
Rufen sie uns an oder füllen unser
Bewerberformular aus!
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Voraussetzungen
Jeder Arbeitsuchende mit Leistungs-Anspruch auf Arbeitslosengeld hat
nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen
Vermittlungs-Gutschein.
Bei
Arbeitslosengeld-II-Empfängern besteht leider kein Rechtsanspruch
auf einen Vermittlungsgutschein, da es sich in diesem Fall um
eine Kann-Bestimmung handelt. Wir helfen ihnen dabei den
Vermittlungsgutschein zu bekommen und unsere Dienstleistung in
Anspruch nehmen zu können.
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